Details

Stein, Reiner
Polizei- und Ordnungsrecht auf einen Blick
für Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
Kommunal- und Schul-Verlag
978-3-8293-1396-4
1. Aufl. 2018 / 256 S.
Lehrbuch

29,80 €

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Kurzbeschreibung

Reihe: Skripte-Reihe

Der neue Band der "Skriptenreihe Verwaltung“ vermittelt einen umfassenden Überblick über das Polizei- und Ordnungsrecht. Die Grundzüge des Polizei- und Ordnungsrechts werden verständlich, knapp und präzise dargestellt und dem Anwender dieses Buches eine rasche praktische Umsetzung ermöglicht.

Das Werk ist ein praktisches Hilfsmittel, um sich einen Überblick über das komplexe Stoffgebiet zu verschaffen und sich einzuarbeiten. Ebenso ermöglicht es eine schnelle und zielgerichtete Vorbereitung auf Klausuren und Prüfungen.

Im didaktischen Konzept beruht das Skript auf Erkenntnissen der Lernpsychologie und fördert durch eine aufeinander abgestimmte Kombination von Schaubildern, Aufbauschemata und einem Fachwörterbuch ein systematisches Verständnis des komplexen Stoffes.

Im ersten „Schaubilder-Teil“ verfolgt der Autor die Idee der didaktischen Reduktion unter größtmöglicher Visualisierung der Lerninhalte, indem er abgeschlossene Lerneinheiten möglichst auf einer Seite, bzw. auf zwei gegenüberliegenden Seiten unterbringt. Im Aufbau besteht jede dieser Lerneinheiten aus einem Schaubild, aus Erläuterungen und einem abschließenden kurzen Merksatz. Ergänzend werden die passenden Aufbauschemata in einem eigenen Abschnitt untergebracht und schließlich die wichtigsten Fachbegriffe in einem alphabetisch geordneten Wörterbuch zusammengestellt.

Inhaltlich bezieht sich der Band auf die Sicherheits- und Ordnungsgesetze der Bundesländer Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In diesen fünf Ländern werden die Befugnisse der Ordnungsbehörden und der Polizei einschließlich des Vollzugs und der Durchführung des unmittelbaren Zwangs einheitlich in einem Gesetz geregelt (in Schleswig-Holstein im LVwG S-H). Zudem sind in diesen Landesgesetzen die Regelungen über die Standardmaßnahmen vergleichbar.